AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Parkservice Maier

Stand: Juli 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

Parkservice Maier
Inhaber: Ahmet Turan Darici
Hauptstraße 8
85445 Oberding
E-Mail: info@parkservice-maier.de
Telefon: 0171 5505819

– nachfolgend „Parkservice Maier“ genannt –

und seinen Kunden über die Bereitstellung eines Fahrzeugstellplatzes, die Verwahrung des Fahrzeugs, den Shuttle-Transfer zum Flughafen München, den Rücktransfer vom Flughafen München zum Betriebsgelände sowie über alle weiteren vereinbarten Leistungen.

  1. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Parkservice Maier ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  2. Individuelle Vereinbarungen zwischen Parkservice Maier und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
  2. Der Kunde gibt mit dem Absenden seiner Reservierungsanfrage ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
  3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Parkservice Maier die Reservierung per E-Mail, schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger bestätigt.
  4. Vertragspartner sind Parkservice Maier und die in der Buchung als Kunde angegebene Person.
  5. Erfolgt die Buchung durch eine andere Person, ist diese verpflichtet, dem tatsächlichen Kunden sämtliche Buchungsinformationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hinweise zu den Shuttle-Zeiten, rechtzeitig weiterzugeben.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen. Dies betrifft insbesondere:
  • Vor- und Nachname,
  • Mobiltelefonnummer,
  • E-Mail-Adresse,
  • Fahrzeugtyp und Kennzeichen,
  • Anzahl der mitreisenden Personen,
  • Abflugdatum und Abflugzeit,
  • Flugnummer des Hinflugs,
  • Rückflugdatum und geplante Landezeit,
  • Flugnummer des Rückflugs.

3. Vertragsgegenstand und Leistungen

  1. Parkservice Maier stellt dem Kunden für den bestätigten Buchungszeitraum einen geeigneten Stellplatz zur Verfügung.
  2. Die Art des Stellplatzes, beispielsweise Außenstellplatz oder Hallenstellplatz, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
  3. Soweit vereinbart, umfasst die Leistung außerdem:
  • den Shuttle-Transfer vom Betriebsgelände zum Flughafen München,
  • den Rücktransfer vom Flughafen München zum Betriebsgelände,
  • die Verwahrung des Fahrzeugschlüssels,
  • das betriebsbedingte Umparken des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände.
  1. Parkservice Maier ist berechtigt, Shuttle-Fahrten als Sammeltransporte mit mehreren Kunden durchzuführen. Hierdurch können angemessene Wartezeiten entstehen.
  2. Ein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Shuttle-Fahrzeugs, einen bestimmten Fahrer oder einen bestimmten Einzelstellplatz besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Die Fahrzeuge werden ausschließlich auf dem Betriebsgelände beziehungsweise auf den von Parkservice Maier genutzten Stellflächen abgestellt. Ein Verbringen des Fahrzeugs außerhalb dieser Flächen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder aufgrund eines Notfalls erforderlich ist.

4. Anreise und Transfer zum Flughafen München

  1. Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt am Betriebsgelände von Parkservice Maier einzutreffen.
  2. Der Kunde muss ausreichend Zeit für folgende Vorgänge einplanen:
  • Gepäckentladung,
  • Fahrzeugübergabe,
  • mögliche Wartezeiten,
  • Sammeltransporte,
  • Verkehrsverhältnisse,
  • Fahrt zum Flughafen,
  • Check-in und Sicherheitskontrolle.
  1. Die von Parkservice Maier mitgeteilte Ankunftszeit am Betriebsgelände ist verbindlich. Erscheint der Kunde verspätet, besteht kein Anspruch auf eine sofortige oder individuelle Beförderung.
  2. Parkservice Maier bemüht sich, den Kunden rechtzeitig zum Flughafen München zu bringen. Eine bestimmte Ankunftszeit am Terminal oder das Erreichen eines bestimmten Fluges kann jedoch nicht garantiert werden.
  3. Parkservice Maier haftet nicht für Verzögerungen, die insbesondere durch folgende Umstände entstehen:
  • Verkehrsbehinderungen oder Verkehrsunfälle,
  • Straßensperrungen,
  • Baustellen,
  • außergewöhnlich hohes Verkehrsaufkommen,
  • Polizeikontrollen,
  • Wetterereignisse,
  • höhere Gewalt,
  • Verspätung des Kunden,
  • unvollständige oder falsche Angaben des Kunden.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen bei einem von Parkservice Maier zu vertretenden Verschulden bleiben unberührt.

  1. Versäumt der Kunde wegen seines verspäteten Eintreffens, unrichtiger Angaben oder anderer von ihm zu vertretender Umstände seinen Flug, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung zusätzlicher Kosten.

5. Rücktransfer vom Flughafen München

  1. Nach der Landung und nachdem der Kunde sein vollständiges Gepäck erhalten hat, muss er Parkservice Maier telefonisch unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Telefonnummer kontaktieren.
  2. Der Abholpunkt am Flughafen München wird dem Kunden bei der Buchung, bei der Fahrzeugübergabe oder telefonisch mitgeteilt.
  3. Der Kunde muss sich am vereinbarten Abholpunkt bereithalten. Ist der Kunde dort nicht anzutreffen, kann sich die Abholung entsprechend verzögern.
  4. Parkservice Maier ist berechtigt, Rücktransporte als Sammelbeförderung durchzuführen. Hierdurch können angemessene Wartezeiten entstehen.
  5. Ändert sich die Flugnummer, der Rückflugtag oder die geplante Landezeit, muss der Kunde Parkservice Maier unverzüglich informieren. Eine kurzfristige Änderung kann nur im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigt werden.

6. Verbindliche Landezeitgrenze um 22:30 Uhr

  1. Der Rücktransfer vom Flughafen München zum Betriebsgelände von Parkservice Maier wird ausschließlich für Rückflüge angeboten, deren tatsächliche Landung am Flughafen München spätestens um 22:30 Uhr erfolgt.
  2. Maßgeblich ist nicht die ursprünglich geplante oder im Flugplan angegebene Landezeit, sondern die tatsächliche Landung des Flugzeugs am Flughafen München.
  3. Landet der Rückflug tatsächlich nach 22:30 Uhr, besteht für Parkservice Maier keine Verpflichtung, den Kunden am Flughafen München abzuholen oder einen Shuttle-Transfer bereitzustellen.
  4. Dies gilt auch, wenn die spätere Landung durch eine Flugverspätung, Flugumbuchung, Flugverlegung, Zwischenlandung, Annullierung oder sonstige Umstände verursacht wurde, die Parkservice Maier nicht zu vertreten hat.
  5. In diesem Fall muss der Kunde die Rückfahrt vom Flughafen München zum Betriebsgelände von Parkservice Maier selbstständig und auf eigene Kosten organisieren, beispielsweise mit einem Taxi, Mietwagen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder durch eine private Abholung.
  6. Die hierdurch entstehenden Fahrt-, Taxi-, Übernachtungs- oder sonstigen Zusatzkosten werden von Parkservice Maier nicht übernommen oder erstattet.
  7. Parkservice Maier ist nicht verpflichtet, nach 22:30 Uhr Personal oder Shuttle-Fahrzeuge für eine Abholung bereitzuhalten.
  8. Eine Abholung nach 22:30 Uhr kann ausschließlich aufgrund einer vorherigen oder nachträglichen ausdrücklichen Vereinbarung erfolgen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.
  9. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Parkservice Maier die unterbliebene Abholung oder die verspätete Rückkehr selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

7. Preise, Zuschläge und Zahlung

  1. Es gelten die Preise, die dem Kunden während des Buchungsvorgangs angezeigt und in der Buchungsbestätigung bestätigt wurden.
  2. Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Zusatzleistungen und Zuschläge, insbesondere für:
  • zusätzliche Personen,
  • besonders große Fahrzeuge,
  • Kleinbusse oder Transporter,
  • Sonder- oder Sperrgepäck,
  • zusätzliche Shuttle-Fahrten,
  • Verlängerungen der Parkdauer,

werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits ausdrücklich im bestätigten Preis enthalten sind.

  1. Der vereinbarte Preis ist spätestens bei der Fahrzeugabgabe fällig, sofern in der Buchungsbestätigung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
  2. Parkservice Maier ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder die vollständige Vorauszahlung des Buchungspreises zu verlangen.
  3. Verlängert sich die Parkdauer, ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten entsprechend der jeweils geltenden Preisliste zu bezahlen.
  4. Parkservice Maier kann die Herausgabe des Fahrzeugs bis zur vollständigen Bezahlung fälliger und unbestrittener Forderungen aus dem konkreten Vertragsverhältnis verweigern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8. Stornierung und Nichtanreise

  1. Stornierungen müssen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
  2. Bei einer Stornierung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Parkzeit entstehen keine Stornokosten, sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich ein nicht stornierbarer Tarif vereinbart wurde.
  3. Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Parkzeit oder nimmt der Kunde die gebuchte Leistung ohne rechtzeitige Mitteilung nicht in Anspruch, kann Parkservice Maier eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises verlangen.
  4. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Parkservice Maier kein Schaden oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Parkservice Maier bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Die Entschädigung darf den vereinbarten Gesamtpreis jedoch nicht überschreiten.
  6. Bereits von Parkservice Maier ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Vergabe des Stellplatzes werden bei der Berechnung berücksichtigt.
  7. Parkservice Maier kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
  • der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht leistet,
  • der Kunde wesentliche falsche Angaben gemacht hat,
  • das Fahrzeug nicht den Angaben in der Buchung entspricht,
  • die Durchführung des Vertrages die Betriebssicherheit gefährden würde,
  • der Kunde oder seine Begleitpersonen Mitarbeiter bedrohen, beleidigen oder tätlich angreifen,
  • die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht zu vertretender Umstände unmöglich wird.
  1. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

9. Fahrzeugübergabe und Fahrzeugschlüssel

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand zu übergeben.
  2. Das Fahrzeug muss insbesondere:
  • ordnungsgemäß zugelassen sein,
  • über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügen,
  • fahrbereit sein,
  • ausreichend Kraftstoff oder elektrische Reichweite besitzen,
  • frei von erheblichen technischen Defekten sein.
  1. Auf Verlangen sind Fahrzeugschein, Fahrerlaubnis und ein Nachweis über den Versicherungsschutz vorzulegen.
  2. Soweit die Übergabe des Fahrzeugschlüssels vereinbart oder aus betrieblichen beziehungsweise versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, den Fahrzeugschlüssel bei Parkservice Maier abzugeben.
  3. Mit der Schlüsselübergabe gestattet der Kunde Parkservice Maier und seinen Mitarbeitern, das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände oder den betrieblich genutzten Stellflächen umzuparken.
  4. Ein Umparken kann insbesondere erforderlich sein:
  • zur optimalen Nutzung der Stellflächen,
  • zur Freimachung anderer Fahrzeuge,
  • aus Sicherheitsgründen,
  • aufgrund behördlicher Anordnungen,
  • bei betrieblichen Erfordernissen.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, Parkservice Maier auf Besonderheiten des Fahrzeugs hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für:
  • Start- und Wegfahrsperren,
  • besondere Schalt- oder Startvorgänge,
  • technische Defekte,
  • tiefergelegte Fahrzeuge,
  • empfindliche Anbauteile,
  • defekte Kupplungen oder Getriebe,
  • nicht funktionierende Feststellbremsen,
  • Alarmanlagen.
  1. Schäden oder Mehrkosten, die aufgrund verschwiegener Fahrzeugmängel oder nicht mitgeteilter Besonderheiten entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

10. Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Wertgegenstände vor der Fahrzeugübergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.
  2. Hierzu gehören insbesondere:
  • Bargeld,
  • Schmuck,
  • Mobiltelefone,
  • Computer und Tablets,
  • Dokumente,
  • Schlüssel,
  • Kredit- und Bankkarten,
  • sonstige wertvolle Gegenstände.
  1. Persönliche Gegenstände, Gepäckstücke oder Wertgegenstände im Fahrzeug sind nicht Gegenstand der vereinbarten Verwahrung.
  2. Für Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände haftet Parkservice Maier nur, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Parkservice Maier oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde.

11. Haftung von Parkservice Maier

  1. Parkservice Maier haftet unbeschränkt:
  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Parkservice Maier nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  2. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  3. Parkservice Maier haftet insbesondere nicht für Schäden, die ohne eine Pflichtverletzung von Parkservice Maier verursacht werden durch:
  • andere Kunden oder sonstige Dritte,
  • Einbruch oder Vandalismus,
  • Witterungseinflüsse,
  • Sturm, Hagel, Hochwasser oder Überschwemmung,
  • Tiere oder Marder,
  • herabfallende Äste oder Gegenstände,
  • innere oder äußere Unruhen,
  • behördliche Maßnahmen,
  • höhere Gewalt.
  1. Parkservice Maier haftet nicht für bereits vorhandene Schäden, technische Defekte, Verschleißerscheinungen oder altersbedingte Mängel des Fahrzeugs.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Parkservice Maier.

12. Gepäck und Shuttle-Transfer

  1. Der Kunde ist grundsätzlich selbst für das Ein- und Ausladen sowie die sichere Verwahrung seines Gepäcks verantwortlich.
  2. Parkservice Maier haftet für Beschädigung oder Verlust von Gepäck nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Der Kunde muss Parkservice Maier vor Fahrtbeginn auf besonders empfindliches, wertvolles, sperriges oder außergewöhnlich schweres Gepäck hinweisen.
  4. Parkservice Maier kann die Mitnahme von Gegenständen verweigern, wenn diese:
  • nicht sicher transportiert werden können,
  • das Fahrzeug beschädigen könnten,
  • andere Fahrgäste gefährden,
  • gesetzlich verboten sind,
  • bei der Buchung nicht angegeben wurden und nicht ausreichend Platz vorhanden ist.
  1. Für zusätzlich erforderliche Fahrten oder besondere Transportleistungen kann ein gesondertes Entgelt verlangt werden.

13. Verhalten des Kunden

  1. Den Anweisungen der Mitarbeiter von Parkservice Maier ist auf dem Betriebsgelände und während des Shuttle-Transfers Folge zu leisten.
  2. Der Kunde und seine Begleitpersonen müssen sich so verhalten, dass andere Personen weder gefährdet noch belästigt und Fahrzeuge oder betriebliche Einrichtungen nicht beschädigt werden.
  3. Parkservice Maier kann die Beförderung von Personen verweigern, die:
  • erheblich alkoholisiert sind,
  • unter dem Einfluss von Drogen stehen,
  • aggressiv oder gewalttätig auftreten,
  • Mitarbeiter oder andere Kunden beleidigen oder bedrohen,
  • die Sicherheit der Beförderung gefährden.
  1. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine anderweitige Beförderung, sofern Parkservice Maier die Verweigerung nicht zu vertreten hat.
  2. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Begleitpersonen oder von ihm mitgeführte Gegenstände verursachen.

14. Verhalten auf dem Betriebsgelände

  1. Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
  2. Es ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
  3. Das Fahrzeug darf ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz oder nach Anweisung eines Mitarbeiters abgestellt werden.
  4. Nicht gestattet sind insbesondere:
  • Reparaturen am Fahrzeug, außer durch einen autorisierten Pannendienst,
  • Fahrzeugwäsche oder Fahrzeugreinigung,
  • Ablassen von Kraftstoff, Öl oder sonstigen Flüssigkeiten,
  • Entsorgung von Müll,
  • unnötiges Laufenlassen des Motors,
  • Rauchen in betrieblichen Räumen oder Shuttle-Fahrzeugen.
  1. Vom Kunden verursachte Verunreinigungen oder Beschädigungen sind auf dessen Kosten zu beseitigen.
  2. Muss ein falsch oder behindernd abgestelltes Fahrzeug umgesetzt oder abgeschleppt werden, trägt der verantwortliche Kunde die hierdurch entstehenden erforderlichen Kosten.

15. Technische Defekte und nicht fahrbereite Fahrzeuge

  1. Wird das Fahrzeug während der Parkdauer aufgrund eines technischen Defekts, einer entladenen Batterie, eines Reifenschadens oder aus sonstigen Gründen nicht fahrbereit, informiert Parkservice Maier den Kunden, soweit dies möglich und erforderlich ist.
  2. Parkservice Maier ist nicht verpflichtet, Reparaturen am Fahrzeug durchzuführen oder zu beauftragen.
  3. Muss ein Pannendienst, Abschleppdienst oder eine Werkstatt beauftragt werden, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten, sofern Parkservice Maier den Defekt nicht zu vertreten hat.
  4. Ist ein sofortiges Umsetzen des Fahrzeugs zur Vermeidung von Schäden, Gefahren oder Behinderungen erforderlich und der Kunde nicht erreichbar, darf Parkservice Maier die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des Kunden veranlassen.

16. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen

  1. Kann Parkservice Maier seine Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht zu vertretender Ereignisse vorübergehend oder dauerhaft nicht erbringen, ist Parkservice Maier für die Dauer und den Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit.
  2. Hierzu zählen insbesondere:
  • extreme Wetterereignisse,
  • Naturkatastrophen,
  • behördliche Anordnungen,
  • Straßensperrungen,
  • Streiks,
  • Krieg oder innere Unruhen,
  • Pandemien,
  • Ausfälle der Energieversorgung,
  • unvorhersehbare technische Störungen,
  • Sperrungen oder erhebliche Betriebsstörungen am Flughafen München.
  1. Parkservice Maier wird den Kunden über eine erhebliche Beeinträchtigung informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
  2. Gesetzliche Erstattungs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben unberührt.

17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde darf gegen Forderungen von Parkservice Maier nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, bleiben unberührt.


18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende gesetzliche Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Parkservice Maier ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
  5. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

19. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die Vertragssprache ist Deutsch.